DFG-Empfehlung Nr. 17 – eine Analyse und ein Vorschlag

Am 3. Juli 2013 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mehrere Ergänzungen zu ihren Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Diese wurden am 4. Juli veröffentlicht. Im Vorfeld hatten ich und andere Befürchtungen geäußert, dass insbesondere eine neue Empfehlung – Nr. 17 – den offenen wissenschaftlichen Diskurs einschränken könnte. Stefan Heßbrüggen hat am 2. Juli 2013 auch eine Petition gegen diese neue Empfehlung und die ihr zugrundeliegende Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestartet.

Haben sich nun unsere Befürchtungen bewahrheitet? Darauf hat noch niemand eine Antwort.
Die DFG-Empfehlung ist weit weniger drastisch formuliert als es noch die HRK-Empfehlung war. Zumindest der zweite Teil der Empfehlung ist aber trotzdem unnötig, stiftet Unsicherheit, und beschädigt Vertrauen.

Im Folgenden versuche ich, zu klären, was Empfehlung Nr. 17 für den allgemeinen wissenschaftlichen Diskurs, für die Aufklärung von Fehlverhalten und für das Vertrauen in das Wissenschaftssystem bedeutet.

Updates:
14.07.2013: Stefan Heßbrüggen diskutiert auf Carta intensiv den Konflikt zwischen DFG und HRK bezüglich Whistleblowern.
12.07.2013: Nachtrag: wie schon am 10.7. korrigiert (siehe unten), entspricht die verabschiedete DFG-Empfehlung der Beschlussvorlage des DFG-Senats.
12.07.2013: In einem merkwürdigen Editorial vom 10.07.2013, das mehrere faktische Fehler enthält, hat die Fachzeitschrift Nature die DFG-Empfehlungen kritisiert.
10.07.2013: Die DFG hat in einer Pressemitteilung noch einmal explizit erklärt, dass sich die Vertraulichkeit rein auf das Ombudsverfahren bezieht, nicht auf sonstigen wissenschaftlichen Diskurs.

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Vertrauen und Vertraulichkeit

Wissenschaft basiert nicht auf blindem Vertrauen, sondern auf immanentem Zweifel.
Wissenschaft braucht aber auch Vertrauen, intern und extern.
Intern erleichtert es uns Wissenschaftlern die Arbeit, wenn wir unseren Fachkollegen ein Grundvertrauen entgegenbringen können, und nicht dauernd nagende Zweifel an ihrer Redlichkeit hegen.
Extern braucht Wissenschaft das Vertrauen der Gesellschaft, die sich ja auf unsere Erkenntnisse verlassen und unsere Forschung finanzieren soll.

Dieses Vertrauen untereinander und der Öffentlichkeit in uns ist immens viel wichtiger als mögliche Reputationsverluste eines Einzelnen.

Transparenz  schafft Vertrauen – und nicht Kommissionen, die im Geheimen entscheiden, wer weiterhin vertrauenswürdig ist, und wer nicht.

Alleine die Tatsache, dass HRK und DFG geschlossen der Heimlichkeit den Vorzug geben, nimmt mir wieder ein Stück Vertrauen in unser Wissenschaftssystem.

 

Warum die neue DFG-Empfehlung Nr. 17 der Wissenschaft schadet

In Ihrer Mitgliederversammlung vom 1.-3. Juli 2013 will die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre “Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” um einen weitere “Empfehlung” (Nr. 17) ergänzen: Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens dürfen nur noch den Ombudspersonen mitgeteilt werden und nicht mehr öffentlich diskutiert werden.
Dies wird anonyme Beschuldigungen nicht stoppen.
Wer aber unter seinem bürgerlichen Namen öffentlich wissenschaftliches Fehlverhalten anprangert, verstößt in Zukunft – nach Meinung der DFG – selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Whistleblower können dadurch von der DFG-Förderung ausgeschlossen werden – mit dramatischen Folgen gerade für junge Wissenschaftler.
Die neue Empfehlung Nr. 17 ist ein Gummiparagraph, der den wissenschaftlichen Diskurs in Deutschland lähmt und die Aufklärung von wissenschaftlichem Fehlverhalten verhindert.

Updates:

10.07.2013: Die DFG hat in einer Pressemitteilung explizit erklärt, dass sich die Vertraulichkeit rein auf das Ombudsverfahren bezieht, nicht auf sonstigen wissenschaftlichen Diskurs.
08.07.2013: Ich habe meine Meinung zur Empfehlung 17 noch einmal als Blog-Eintrag dokumentiert.
04.07.2013: Die DFG hat die neue – gegenüber der HRK-Formulierung weniger scharfen – Empfehlung 17 heute veröffentlicht (PDF).
02.07.2013: Es gibt jetzt eine Petition an die DFG auf change.org. Ich warte noch ab, was morgen auf der DFG-Mitgliederversammlung überhaupt beschlossen wird.
01.07.2013: Erbloggtes erklärt eloquent, weshalb Ombudssystem und öffentlicher Diskurs zusammengehören.
01.07.2013: English blog post “Whistle blowing in the German University: A Regulatory Scandal in the Making” by Stefan Heßbrüggen-Walter.
29.06.2013: Link zu Blogeintrag von Benjamin Lahusen eingefügt.

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Nur ein Test, ob Google ↻ findet.

Guttenberg und Rieble

Wollte gerade die Dissertation von Herrn zu Guttenberg aus der Unibibliothek ausleihen, ist aber schon weg.
Dafür hier ein Suchbild:

Guttenberg und Zehnpfennig

 

Gerade hat dpa gemeldet, dass es wohl Anzeichen gibt, dass unser Verteidigungsminister evtl. in seiner Dissertation abgeschrieben habe. Also gleich mal online nach der Dissertation gesucht und gefunden:

http://bookview.libreka.de/retailer/urlResolver.do?id=9783428125340&retid=100154

Die Einleitung beginnt mit

“E pluribus unum”, “Aus vielem eines” – so lautete das Motto, unter dem vor rund 200 Jahren die amerikanischen Staaten zur Union zusammenfanden, und dieses Motto ist programmatisch zu verstehen. Das Land, das wie kein anderes den Pluralismus auf seine Fahnen geschrieben hat, eröffnet erst auf dieser einheitlichen, gemeinsamen Basis den Spielraum für die Entfaltung von Vielheit.

So schön geht es seitenweise weiter. Wenn man nun ein paar Satzfragmente bei Google sucht:

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