Am 3. Juli 2013 hat die Mitgliederversammlung der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) mehrere Ergänzungen zu ihren Empfehlungen zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis beschlossen. Diese wurden am 4. Juli veröffentlicht. Im Vorfeld hatten ich und andere Befürchtungen geäußert, dass insbesondere eine neue Empfehlung – Nr. 17 – den offenen wissenschaftlichen Diskurs einschränken könnte. Stefan Heßbrüggen hat am 2. Juli 2013 auch eine Petition gegen diese neue Empfehlung und die ihr zugrundeliegende Empfehlung der Hochschulrektorenkonferenz (HRK) gestartet.
Haben sich nun unsere Befürchtungen bewahrheitet? Darauf hat noch niemand eine Antwort.
Die DFG-Empfehlung ist weit weniger drastisch formuliert als es noch die HRK-Empfehlung war. Zumindest der zweite Teil der Empfehlung ist aber trotzdem unnötig, stiftet Unsicherheit, und beschädigt Vertrauen.
Im Folgenden versuche ich, zu klären, was Empfehlung Nr. 17 für den allgemeinen wissenschaftlichen Diskurs, für die Aufklärung von Fehlverhalten und für das Vertrauen in das Wissenschaftssystem bedeutet.
10.07.2013: Die DFG hat in einer Pressemitteilung noch einmal explizit erklärt, dass sich die Vertraulichkeit rein auf das Ombudsverfahren bezieht, nicht auf sonstigen wissenschaftlichen Diskurs.