Warum die neue DFG-Empfehlung Nr. 17 der Wissenschaft schadet

In Ihrer Mitgliederversammlung vom 1.-3. Juli 2013 will die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre “Vorschläge zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis” um einen weitere “Empfehlung” (Nr. 17) ergänzen: Vorwürfe wissenschaftlichen Fehlverhaltens dürfen nur noch den Ombudspersonen mitgeteilt werden und nicht mehr öffentlich diskutiert werden.
Dies wird anonyme Beschuldigungen nicht stoppen.
Wer aber unter seinem bürgerlichen Namen öffentlich wissenschaftliches Fehlverhalten anprangert, verstößt in Zukunft – nach Meinung der DFG – selbst gegen die Regeln der guten wissenschaftlichen Praxis. Whistleblower können dadurch von der DFG-Förderung ausgeschlossen werden – mit dramatischen Folgen gerade für junge Wissenschaftler.
Die neue Empfehlung Nr. 17 ist ein Gummiparagraph, der den wissenschaftlichen Diskurs in Deutschland lähmt und die Aufklärung von wissenschaftlichem Fehlverhalten verhindert.

Updates:

10.07.2013: Die DFG hat in einer Pressemitteilung explizit erklärt, dass sich die Vertraulichkeit rein auf das Ombudsverfahren bezieht, nicht auf sonstigen wissenschaftlichen Diskurs.
08.07.2013: Ich habe meine Meinung zur Empfehlung 17 noch einmal als Blog-Eintrag dokumentiert.
04.07.2013: Die DFG hat die neue – gegenüber der HRK-Formulierung weniger scharfen – Empfehlung 17 heute veröffentlicht (PDF).
02.07.2013: Es gibt jetzt eine Petition an die DFG auf change.org. Ich warte noch ab, was morgen auf der DFG-Mitgliederversammlung überhaupt beschlossen wird.
01.07.2013: Erbloggtes erklärt eloquent, weshalb Ombudssystem und öffentlicher Diskurs zusammengehören.
01.07.2013: English blog post “Whistle blowing in the German University: A Regulatory Scandal in the Making” by Stefan Heßbrüggen-Walter.
29.06.2013: Link zu Blogeintrag von Benjamin Lahusen eingefügt.

(more…)

Advertisement